Individuelle Gesundheitsleistungen

Warum bezahlt die Krankenkasse nicht alle Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, nur eine ausreichende und notwendige Versorgung zu erstatten.

Welche Leistungen gehören zu den IGeL-Leistungen?

Es gibt keinen fest definierten Leistungskatalog, der alle denkbaren individuellen Gesundheitsleistungen festschreibt. Grundsätzlich gehören dazu alle Leistungen, die aus beruflichem oder privatem Interesse des Patienten erbracht werden. Darunter fallen z. B. Sportuntersuchen oder Impfungen bei Auslandsreisen. Außerdem müssen Untersuchungen oder Behandlungen, die noch nicht vollständig medizinisch anerkannt sind von den Versicherten selbst gezahlt werden. Darunter fällt z. B. ein Teil der Akupunktur-Behandlung. Schon seit langer Zeit müssen auch Bescheinigungen und Atteste von den Patienten selbst getragen werden. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. die Augeninnendruck-Messung beim Augenarzt oder eine Untersuchung auf Hautkrebs können vom Arzt nicht mehr automatisch mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Solche Leistungen können nur zu Lasten der Kassen erbracht werden, wenn konkrete Vorbelastungen vorhanden sind.

Welche individuellen Gesundheitsleistungen sind empfehlenswert?

Ob eine privat zu zahlende Untersuchung oder Behandlung für Ihre spezielle Situation sinnvoll ist, kann nur Ihr betreuender Arzt mit Ihnen absprechen. Wie der Name schon sagt, sind es individuelle Gesundheitsleistungen. Eine allgemeingültige Aussage gibt es dazu nicht.

Beratung durch den Arzt

Einige Patienten fürchten, dass der Arzt Leistungen erbringt und erst später auf die Kosten zu sprechen kommt. Diese Sorge ist vollkommen unberechtigt. Die Ärzte sind verpflichtet vor einer Untersuchung oder Behandlung, für die der Patient die Kosten selbst tragen muss, eine genaue Aufklärung vorzunehmen. Diese Aufklärung muss sachlich erfolgen und für die Patienten verständlich sein. Die Patienten sollen vorweg ihr schriftliches Einverständnis erklären. Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung und fragen Sie beim Arzt oder seinem Team nach, wenn Sie sich noch unsicher fühlen.

Abrechnung nach erbrachter Leistung

Nach dem der Arzt seine Leistung erbracht hat, erstellt sein Team einen Rechnungsbeleg. Entweder wird der Patient auf eine mögliche Barzahlung hingewiesen oder die Rechnung kann anschließend überwiesen werden. Die Kosten für solche Gesundheitsleistungen des Arztes sind häufig niedriger, als viele Patienten für einen Friseurbesuch oder für eine spezielle Autopflege ausgeben.

 

Darüber hinaus können viele weitere Behandlungen jedoch medizinisch sinnvoll und individuell angezeigt sein.

Folgende Individuelle Gesundheitsleistungen werden in meiner Praxis angeboten:

  • Akupunktur, unter anderem zur Raucherentwöhnung
  • Kehlkopf-Vorsorgeuntersuchung
  • Alternative Tinnitusbehandlung durch Akupunktur oder Homöopathie
  • Homöopathie, für Patienten deren Krankenkassen diese Leistung nicht übernehmen
  • Neuraltherapie
  • Tauchuntersuchung
  • Atteste und Bescheinigungen

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